Kopstadtplatz 24, 45127 Essen.
E-Mail: abacus-verein(at)online.de
Telefon: 0201 - 47 67 22 20
Telefax: 0201 - 47 67 22 23
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
15:00 - 17:00 Uhr
Nur bei vorheriger Terminvereinbarung.
Alle steuerlich relevanten Unterlagen
finden Sie in unserer Checkliste.
Bitte bringen Sie Nachweise
und Belege zur Beratung mit.
Lohnsteuerhilfevereine sind besonders für einen Privathaushalt die günstige Alternative zu einem Steuerberater. Wir beraten und werden tätig für Arbeitnehmer und Beamte, Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Pensionäre. Im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft werden Sie von uns das ganze Jahr betreut.
Wir beraten ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Unterhalt sowie bei Einnahmen aus Vermietungen, Kapitalanlagen und Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wenn letztere 18.000 Euro bei Ledigen oder 36.000 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten und bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit als Übungsleiter oder Vergleichbares, wenn die Einnahmen die Pauschale nicht überschreiten.
Für Umsatz-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftssteuer, selbständige Tätigkeit, Sozial- und Arbeitsrecht haben wir keine Beratungsbefugnis.
Profitieren Sie von 45 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitnehmersteuern. Wir sind immer über die neuesten Änderungen im Steuerrecht informiert. Mit uns erhalten Sie das bestmögliche Ergebnis bei Ihrer Steuererklärung. Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt. Für Neumitglieder ist eine Aufnahmegebühr von 10 Euro fällig.
Optimieren Sie Ihren Alltag durch Zeitersparnis, Nervenschonung und Stressvermeidung im Umgang mit dem Finanzamt. Wir initiieren einen Datenabruf beim Finanzamt, zuvor bekannt als die „Vorausgefüllte Steuererklärung“. Mit Ihrer Einwilligung greifen wir auf Ihre Finanzamtsdaten zu und ergänzen diese um weitere Informationen, die nicht vom Finanzamt erfasst wurden, wie beispielsweise Handwerkerleistungen oder Spenden.
Nach Ihrer Zustimmung erhalten wir Zugriff auf Ihre Daten ab dem Jahr 2020, und für aktuelle Informationen bis 2023 ab März 2024. Vereinbaren Sie einen Termin, bringen Sie Ihre gesammelten Belege mit, und gemeinsam ordnen wir diese in Ihre Steuererklärung ein. Nutzen Sie unsere Checkliste, um sämtliche steuerlich relevanten Nachweise zusammenzutragen.
Unsere Unterstützung erstreckt sich über verschiedene Bereiche: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Pensionen, Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Wir stehen Ihnen ebenso bei Fragen zu Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken- und Elterngeld zur Seite.
Überlassen Sie uns die gesamte schriftliche und telefonische Kommunikation mit dem Finanzamt. Schluss mit Warteschlangen und sinnlos vergeudete Zeit. Sie wissen sicherlich Besseres und Sinnvolleres mit Ihrer Zeit anzufangen.
Wir überprüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Falle eines fehlerhaften Bescheids fristgerecht und rechtssicher Einspruch bei der Finanzbehörde ein. Vertrauen Sie uns, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln.
Lohnsteuerhilfevereine haben sich gegründet, weil neben der Steuerersparnis auch die Kostenersparnis für die Steuererklärung von Arbeitern, Angestellten, Rentnern und Pensionären eine Rolle spielt.
In der Regel ist ein Lohnsteuerhilfeverein kostengünstiger als ein Steuerberater. Sie zahlen für Ihre Mitgliedschaft einen jährlichen Beitrag. Dieser beginnt ab 30 Euro und ist nach oben sozial gestaffelt, je nach Jahreseinnahmen und hat keine versteckten Gebühren wie z. B. Telefon- oder Kopierkosten.
In den letzten Wochen mehren sich die Fälle zur Überprüfung von Steuerbescheiden zu Nachzahlungen.
Ein derartiger Bescheid sollte Sie nicht beeindrucken. Beachten Sie auf jeden Fall die Rechtsbehelfsfristen, in der Regel einen Monat nach Eingang des Bescheides oder „unter Vorbehalt der Nachprüfung“.
Wir kontrollieren den Bescheid und machen gegebenenfalls einen Einspruch und beantragen bei begründetem Erfolg eine Aussetzung der Vollziehung.
Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums vom April 2022 gingen in 2018 fast 3 Mio. Einsprüche bei den Finanzämtern ein.
In über 64 Prozent der Fälle waren die Steuerzahler erfolgreich.
Nach gründlicher Prüfung durch einen Fachmann kann es dann sogar zu einer Erstattung kommen, wie in folgendem Fall:
Laut Bescheid sollten 2.200 Euro nachgezahlt werden.
Nach Einspruch und Aussetzung der Vollziehung ergab sich dann eine Erstattung von 800.- Euro.
Da weiß man wozu ein Lohnsteuerhilfeverein da ist. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Laut statistischem Bundesamt gab es 2023 in Deutschland rund 43 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. Demnach bekommen die, die eine Steuererklärung abgeben, im Durschnitt ca.1.072 Euro zurück.
Lassen auch Sie Sich Ihr Geld nicht entgehen!
Viele fragen sich: Wie sieht das steuerlich mit dem Kurzarbeitergeld aus? Ja, es ist "steuerfrei", es unterliegt allerdings dem "Progressionsvorbehalt".
Doch was bedeutet das? Das bedeutet: Es wird der Steuersatz vom zu versteuernden Einkommen plus Kurzarbeitergeld berechnet. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen ohne Kurzarbeitergeld angewandt. Das heißt also: Mehr Steuern!
Ebenso verhält sich das u. a. bei Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld (Lohnersatzleistungen). Bei zusammen Veranlagten ist manchmal eine Einzelveranlagung besser. Übrigens: Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung. Lassen Sie sich beraten!
Einkommensteuer müssen Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt 10.908 Euro für Ledige bzw. 21.816 Euro für Verheiratete im Jahr 2023.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wirken sich abzugsfähige Ausgaben, z.B. Spenden, Krankheitskosten, Versicherungsbeiträge aus. Immer mehr Rentner werden einkommensteuerpflichtig. Da hilft schon eine Beratung.
Bei einer Erstausbildung sollten Sie darauf achten ob während der Ausbildung bereits Steuern abgeführt wurden. Wer keine Steuern gezahlt hat kann auch keine wiederbekommen. Das gilt genauso wie bei allen anderen Steuererklärungen. Ausnahme ist das Zweitstudium bzw. die Zweitausbildung. Hier können Sie vorweggenommene Werbungskosten für kommende Jahre geltend machen. Beachten Sie die Verträge die Sie abschließen, ob Sie steuerfrei oder steuerpflichtig arbeiten. Einnahmen aus Arbeiten auf Honorarbasis dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein nicht bearbeiten.
Sollte ein naher Verwandter sie während der Ausbildung unterstützen, lassen Sie prüfen ob dieser die Unterstützung als Unterhalt geltend machen kann.
Die Abgabefrist privat für die Steuererklärung 2023 endet am 02.09.2024, in ,,beratenen Fällen“ endet diese, am 31.05.2025. Auch hier gilt: Fordert das Finanzamt die Steuererklärung vor Ablauf der Frist an, gilt die Frist des Finanzamtes.
Bei verspäteter Abgabe werden Verspätungszuschläge festgesetzt, dazu sind die Finanzämter nun verpflichtet.
„Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.“
2022 wird die Grundsteuer-Erklärung zur Pflicht. Die Frist zur Abgabe ist der 31.10.2022. Lohnsteuerhilfevereine sind nach der bestehenden Gesetzeslage nicht zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit Grundsteuererklärungen befugt. Steuerberater sind nach § 3 StBerG und Grundstücks- und Hausverwaltungen, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte, nach § 4 Nr. 4 StBerG befugt, Hilfe in diesen Steuersachen zu leisten.
Darunter fallen unter anderem:
Bei Einhaltung der nachfolgenden Vereinbarungen ist eine Unterstützung durch den Lohnsteuerhilfeverein zulässig, dies ist in jedem Einzelfall durch Unterschriften zu dokumentieren:
Auf die Erfassung der erforderlichen Daten ist in einer den Steuerpflichtigen zugesandten Information des Finanzamtes hingewiesen.
Jahrzehntelang wurden die Forderungen nach Erhöhung der Behindertenpauschbeträge von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Lohnsteuerhilfevereinen von der Politik ignoriert. Nun ist ein „Behinderten-Pauschbetragsgesetz“ beschlossen, das ab 2021 gilt.
Es gilt jetzt:
Der Grad der Behinderung beginnt mit 20. Die Pauschbeträge bei unter 50 werden nun ohne Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Die Pauschbeträge werden ab 2021 verdoppelt. Pflegepauschbeträge sollen steigen und leichter geltend gemacht werden können.
Was sollten Sie bedenken?
Eine schnelle Beantragung von Körperbehinderung hat auf jeden Fall Auswirkungen auf Ihre Besteuerung, z.B. bei der Rentensteuer (Neurentner bzw. Erhöhung der Rentenanpassung).
Neu- oder Verschlechterungsanträge haben bei den Sozialämtern lange Laufzeiten, gelten aber ab Datum der Antragstellung.
Bei Fragen zu steuerlichen Auswirkungen zu Körperbehinderung und Pflege kann Ihnen die Mitgliedschaft im Abacus Lohnsteuerhilfeverein e. V. helfen.
Achtung bei Heimunterbringung: Hier ist genau zu berechnen was besser ist, die Pauschalen für Körperbehinderung oder die tatsächlichen Kosten der Pflege?
Unser Büro liegt zentral im Stadtkern von Essen, in der Nähe des Einkaufszentrums "Limbecker Platz". Anfahrt mit dem Fahrrad.
Mit dem PKW: Parkplätze sind direkt vor der Heck-Passage vorhanden, umliegend sind zahlreiche Parkhäuser direkt am Einkaufszentrum "Limbecker Platz" und am "Kopstadtplatz". Anfahrt mit dem Auto.
Per öPNV: Mit der S-Bahn bis "Essen Hauptbahnhof" (ca. 10 Minuten Fußweg). Mit der U-Bahn, Straßenbahn und dem Bus zu den Haltestellen "Berliner Platz", "Limbecker Platz" und "Rathaus Essen" (jeweils ca. 5 Minuten Fußweg). Anfahrt mit Bus & Bahn.