Abacus Lohnsteuerhilfeverein

Mitglied werden und Steuern sparen!


Abacus Lohnsteuerhilfeverein e. V. - Lohnsteuerhilfe in Essen

Lohnsteuerhilfeverein
in Essen

Kopstadtplatz 24, 45127 Essen.

E-Mail: abacus-verein(at)online.de

Telefon: 0201 - 47 67 22 20

Telefax: 0201 - 47 67 22 23


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Abacus Lohnsteuerhilfeverein e. V. - Lohnsteuerhilfe in Essen

Beratungs- und
Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag:

15:00 - 17:00 Uhr


Nur bei vorheriger Terminvereinbarung.


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Abacus Lohnsteuerhilfeverein e. V. - Lohnsteuerhilfe in Essen

Checkliste
Lohnsteuererklärung

Alle steuerlich relevanten Unterlagen
finden Sie in unserer Checkliste.

Bitte bringen Sie Nachweise
und Belege zur Beratung mit.


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Lohnsteuerhilfeverein,
Was heißt das?

Lohnsteuerhilfevereine sind besonders für einen Privathaushalt die günstige Alternative zu einem Steuerberater. Wir beraten und werden tätig für Arbeitnehmer und Beamte, Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner und Pensionäre. Im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft werden Sie von uns das ganze Jahr betreut.


Wir beraten ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Unterhalt sowie bei Einnahmen aus Vermietungen, Kapitalanlagen und Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wenn letztere 18.000 Euro bei Ledigen oder 36.000 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten und bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit als Übungsleiter oder Vergleichbares, wenn die Einnahmen die Pauschale nicht überschreiten.


Gewerbetreibende oder Selbständige dürfen wir nicht beraten.


Profitieren Sie von 35 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitnehmersteuern. Wir sind immer über die neuesten Änderungen im Steuerrecht informiert. Mit uns erhalten Sie das bestmögliche Ergebnis bei Ihrer Steuererklärung. Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt. Für Neumitglieder ist eine Aufnahmegebühr von 10 Euro fällig.


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Steuererklärung.
Wobei helfen wir Ihnen?

Sie sparen Zeit, Nerven und verhindern Stress mit dem Finanzamt. Als Renner wird die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“ bezeichnet. Das Modell gibt es bereits seit 2014. Mit Ihrer Zustimmung holen wir Ihre Daten vom Finanzamt und verarbeiten diese mit weiteren, vom Finanzamt nichterfassten Daten wie z.B. Handwerkerleistungen oder Spenden. Sie bringen Ihre gesammelten Belege zum Termin mit und wir ordnen diese gemeinsam in Ihre Steuererklärung ein. Nutzen Sie unsere Checkliste und tragen Sie alle steuerlich relevanten Nachweise zusammen.


Wir helfen Ihnen bei diesen Themen: Einkünften, Renten und Pensionen. Bei Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Bei außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen. Bei Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken- und Elterngeld.


Die gesamte schriftliche und telefonische Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir für Sie. Keine Warteschlangen und keine unnötig verschenkte Zeit. Sie wissen sicher Schöneres und Sinnvolleres mit Ihrer Zeit anzufangen.


Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen für Sie im Falle eines fehlerhaften Bescheids fristgerecht und rechtssicher Einspruch bei der Finanzbehörde ein.


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Beratung mit der Lohnsteuerhilfe.
Was kostet das?

Lohnsteuerhilfevereine haben sich gegründet, weil neben der Steuerersparnis auch die Kostenersparnis für die Steuererklärung von Arbeitern, Angestellten, Rentnern und Pensionären eine Rolle spielt.


In der Regel ist ein Lohnsteuerhilfeverein kostengünstiger als ein Steuerberater. Sie zahlen für Ihre Mitgliedschaft einen jährlichen Beitrag. Dieser beginnt ab 30 Euro und ist nach oben sozial gestaffelt, je nach Jahreseinnahmen und hat keine versteckten Gebühren wie z. B. Telefon- oder Kopierkosten.


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Was ist für die Steuererklärung 2021 wichtig?
Wichtige Informationen und Neuerungen.

  • Wegfall des Solidaritätszuschlags für die meisten Steuerzahler.
  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9.744 € für alleinstehende und 19.488 € für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner. Wichtig auch für Unterhaltsangelegenheiten.
  • Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge.
  • Erhöhung des Kindergeldes und des Freibetrages für Alleinerziehende.
  • Unter Anderem befristete Erhöhung der Pendlerpauschale vom 1.1.21 bis 31.12.23 ab dem 21. Km auf 0,35 €/Km.
  • Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuer zahlen müssen wird auf Antrag eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der Entfernungspauschalen gewährt.
  • Die Home-Office-Pauschale gilt auch für 2021.
  • Bei besonders günstig vermietetem Wohnraum u. A. an nahe Angehörige sinkt die Grenze zur Geltendmachung der gesamten Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn die Miete mindestens 50% (bisher 66%) der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.
  • Ab 2021 wird die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro erhöht, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Liegen die Einnahmen aus der Nebentätigkeit unter der Pauschale dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine beraten.
  • Kontoauszug oder Überweisungsträger soll dem Finanzamt als Nachweis für Spenden ausreichen. Ab 2021 steigt der Betrag für Kleinbetragsspenden auf 300 Euro.

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Was ist für 2022 steuerlich noch zu berücksichtigen?
Weitere Informationen zur Steuererklärung 2021.

  • 31.12.2022 Ende der Frist bei Antragsveranlagung (keine Pflicht zur Abgabe) 2018.
  • Die Frist zur Pflichtabgabe der Steuererklärung 2020 ist bei Abgabe durch einen steuerlichen Berater wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise bis zum 31. Mai 2022 verlängert, falls das Finanzamt die Erklärung nicht früher anfordert.
  • Lohnersatzleistungen (u.a. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Insolvenz-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld) über 410 Euro führen zur Pflichtabgabe. Bescheinigungen für 2021 sollten bis Ende März 2022 übermittelt sein.
  • Home-Office als Arbeitszimmer oder als Arbeitsecke: Auf jeden Fall eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Achtung: 5 Euro-Pauschale, max. 600 Euro/Jahr ist Bestandteil des Arbeitnehmer - Pauschbetrages von 1.000 Euro. Da sollte man zunächst Belege sammeln um über diesen zu kommen. (Arbeitsmaterial, Computer usw.)
  • Dienstreisen und/oder Dienstgänge, Baustellen und Einsatzstellen mit oder ohne Erstattungen, unbedingt Arbeitgeberbescheinigungen ausstellen lassen.

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Steuererklärung mit „Elster“ selbst gemacht?
Hier sind Überraschungen möglich. Ein fachgerechter Einspruch kann helfen.

In den letzten Wochen mehren sich die Fälle zur Überprüfung von Steuerbescheiden zu Nachzahlungen.


Ein derartiger Bescheid sollte Sie nicht beeindrucken. Beachten Sie auf jeden Fall die Rechtsbehelfsfristen, in der Regel einen Monat nach Eingang des Bescheides oder „unter Vorbehalt der Nachprüfung“.


Wir kontrollieren den Bescheid und machen gegebenenfalls einen Einspruch und beantragen bei begründetem Erfolg eine Aussetzung der Vollziehung.


Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums vom April 2020 gingen in 2018 fast 3,4 Mio. Einsprüche bei den Finanzämtern ein.

In über 64 Prozent der Fälle waren die Steuerzahler erfolgreich.


Nach gründlicher Prüfung durch einen Fachmann kann es dann sogar zu einer Erstattung kommen, wie in folgendem Fall:


Laut Bescheid sollten 2.200 Euro nachgezahlt werden.

Nach Einspruch und Aussetzung der Vollziehung ergab sich dann eine Erstattung von 800.- Euro.


Da weiß man wozu ein Lohnsteuerhilfeverein da ist. Ein Einspruch kann sich lohnen.


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Steuererklärung kommt auf Sie zu?
Wir helfen Ihnen!

Laut statistischem Bundesamt gab es 2017 in Deutschland rund 25,9 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. Demnach bekommen die, die eine Steuererklärung abgeben, 1.015 Euro zurück.


Lassen auch Sie Sich Ihr Geld nicht entgehen!


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Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Ist das wirklich so?

Viele fragen sich: Wie sieht das steuerlich mit dem Kurzarbeitergeld aus? Ja, es ist "steuerfrei", es unterliegt allerdings dem "Progressionsvorbehalt".


Doch was bedeutet das? Das bedeutet: Es wird der Steuersatz vom zu versteuernden Einkommen plus Kurzarbeitergeld berechnet. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen ohne Kurzarbeitergeld angewandt. Das heißt also: Mehr Steuern!


Ebenso verhält sich das u. a. bei Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld (Lohnersatzleistungen). Bei zusammen Veranlagten ist manchmal eine Einzelveranlagung besser. Übrigens: Ab 410 Euro Lohnersatzleistungen besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung. Lassen Sie sich beraten!


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Rentensteuer: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Müssen alle Rentner Steuern bezahlen?

Einkommensteuer müssen Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt 9.744 Euro für Ledige bzw. 19.488 Euro für Verheiratete im Jahr 2021.


Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wirken sich abzugsfähige Ausgaben, z.B. Spenden, Krankheitskosten, Versicherungsbeiträge aus. Immer mehr Rentner werden einkommensteuerpflichtig. Da hilft schon eine Beratung.


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Schüler und Studenten aufgepasst!
Unbedingt folgendes beachten.

Bei einer Erstausbildung sollten Sie darauf achten ob während der Ausbildung bereits Steuern abgeführt wurden. Wer keine Steuern gezahlt hat kann auch keine wiederbekommen. Das gilt genauso wie bei allen anderen Steuererklärungen. Ausnahme ist das Zweitstudium bzw. die Zweitausbildung. Hier können Sie vorweggenommene Werbungskosten für kommende Jahre geltend machen. Beachten Sie die Verträge die Sie abschließen, ob Sie steuerfrei oder steuerpflichtig arbeiten. Einnahmen aus Arbeiten auf Honorarbasis dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein nicht bearbeiten.


Sollte ein naher Verwandter sie während der Ausbildung unterstützen, lassen Sie prüfen ob dieser die Unterstützung als Unterhalt geltend machen kann.


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Aktuelle Abgabefristen
für die Einkommensteuererklärung bei Pflichtveranlagung

Veranlagungsjahr 2020

Mit BMF-Schreiben vom 01.04.2022 wird festgelegt dass die Erklärungsfristen in „beratenen Fällen“, (auch durch Lohnsteuerhilfevereine) um weitere drei Monate verlängert werden, also bis zum 31.08.2022. Fordert das Finanzamt die Steuererklärung allerdings vor Ablauf dieser Frist an, gilt die Frist des Finanzamtes.


Veranlagungsjahr 2021

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 in „beratenen Fällen“ soll am 31.08.2023 enden. Das bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Achtung: Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro Monat.


Grundsteuererklärung

2022 wird die Grundsteuer-Erklärung zur Pflicht. Die Frist zur Abgabe ist der 31.10.2022. Lohnsteuerhilfevereine sind nach der bestehenden Gesetzeslage nicht zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit Grundsteuererklärungen befugt. Steuerberater sind nach § 3 StBerG und Grundstücks- und Hausverwaltungen, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte, nach § 4 Nr. 4 StBerG befugt, Hilfe in diesen Steuersachen zu leisten.


Darunter fallen unter anderem:

  • die Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung)
  • die Entgegennahme der Feststellungsbescheide und die Einlegung von Rechtsbehelfen.


Bei Einhaltung der nachfolgenden Vereinbarungen ist eine Unterstützung durch den Lohnsteuerhilfeverein zulässig, dies ist in jedem Einzelfall durch Unterschriften zu dokumentieren:

  • Die Mitglieder dürfen die technische Ausstattung der Lohnsteuerhilfevereine nutzen, um über das Elster-Zertifikat der Beratungsstelle ihre o. g. Erklärungen elektronisch zu übermitteln.
  • Eine rechtliche Beratung hinsichtlich der Grundsteuer ist nicht zulässig.Aus diesem Grund darf keine Hilfestellung bei der Eingabe der erforderlichen Angaben in der Erklärung erfolgen.
  • In der Folge ist weder eine Prüfung des Feststellungsbescheids noch die Einlegung ggf. erforderlicher Rechtsmittel durch den Lohnsteuerhilfeverein zulässig.
  • Bei entsprechendem Beratungsbedarf sind die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine an die steuerberatenden Berufe bzw. Hausverwaltungen zu verweisen.
  • Für die Nutzung der technischen Ausstattung werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.


Auf die Erfassung der erforderlichen Daten ist in einer den Steuerpflichtigen zugesandten Information des Finanzamtes hingewiesen.


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Steuerliche Verbesserungen
Körperbehinderung und Pflege.

Jahrzehntelang wurden die Forderungen nach Erhöhung der Behindertenpauschbeträge von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Lohnsteuerhilfevereinen von der Politik ignoriert. Nun ist ein „Behinderten-Pauschbetragsgesetz“ beschlossen, das ab 2021 gilt.


Vorgesehen sind:

Der Grad der Behinderung beginnt mit 20. Die Pauschbeträge bei unter 50 werden nun ohne Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Die Pauschbeträge werden ab 2021 verdoppelt. Pflegepauschbeträge sollen steigen und leichter geltend gemacht werden können.


Was sollten Sie bedenken?

Eine schnelle Beantragung von Körperbehinderung hat auf jeden Fall Auswirkungen auf Ihre Besteuerung, z.B. bei der Rentensteuer (Neurentner bzw. Erhöhung der Rentenanpassung).

Neu- oder Verschlechterungsanträge haben bei den Sozialämtern lange Laufzeiten, gelten aber ab Datum der Antragstellung.

Bei Fragen zu steuerlichen Auswirkungen zu Körperbehinderung und Pflege kann Ihnen die Mitgliedschaft im Abacus Lohnsteuerhilfeverein e. V. helfen.

Achtung bei Heimunterbringung: Hier ist genau zu berechnen was besser ist, die Pauschalen für Körperbehinderung oder die tatsächlichen Kosten der Pflege?


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Im Zentrum des Ruhrgebiets.
Besuchen Sie uns in der Essener Innenstadt.

Unser Büro liegt zentral im Stadtkern von Essen, in der Nähe des Einkaufszentrums "Limbecker Platz". Anfahrt mit dem Fahrrad.


Mit dem PKW: Parkplätze sind direkt vor der Heck-Passage vorhanden, umliegend sind zahlreiche Parkhäuser direkt am Einkaufszentrum "Limbecker Platz" und am "Kopstadtplatz". Anfahrt mit dem Auto.


Per öPNV: Mit der S-Bahn bis "Essen Hauptbahnhof" (ca. 10 Minuten Fußweg). Mit der U-Bahn, Straßenbahn und dem Bus zu den Haltestellen "Berliner Platz", "Limbecker Platz" und "Rathaus Essen" (jeweils ca. 5 Minuten Fußweg). Anfahrt mit Bus & Bahn.


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